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Berlin: (hib/PK) Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) hat nach Angaben der Bundesregierung eine noch begrenzte, aber wachsende Relevanz. Es werde schrittweise ein sektorenverbindender Versorgungsbereich etabliert, in dem Krankenhausärzte und niedergelassene Fachärzte Patienten mit besonderen Krankheitsverläufen oder seltenen Erkrankungen gezielt behandeln könnten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/7530) auf eine Kleine Anfrage (18/7407) die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die ASV wurde 2012 in das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) eingeführt. Für Patienten mit seltenen oder komplexen, schwer therapierbaren Krankheiten soll dadurch eine hochwertige Versorgung gewährleistet werden. Die ersten krankheitsspezifischen Richtlinienbeschlüsse zu den seltenen Erkrankungen Tuberkulose und atypische Mykobakteriose und in der Onkologie zu den gastrointestinalen Tumoren/Tumoren der Bauchhöhle seien 2014 in Kraft getreten.
2015 sei der Richtlinienbeschluss für das Marfan-Syndrom in Kraft getreten. Weitere Beschlüsse für gynäkologische Tumore und pulmonale Hypertonie folgten voraussichtlich 2016, heißt es in der Antwort weiter.
Die Auswirkungen der ASV auf Kostenträger, Leistungserbringer und die Patientenversorgung würden erstmals nach fünf Jahren bewertet. Die Ergebnisse dieser Bewertung seien dem Bundesgesundheitsministerium Ende März 2017 zuzuleiten. Zuständig sind der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG).
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