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Berlin: (hib/JOH) Die Problematik des "racial profiling" bei anlasslosen Personenkontrollen der Bundespolizei in Zügen, Bahnhöfen oder innerhalb des Grenzgebietes ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage (18/7958) der Fraktion Die Linke. Sie will von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Bedeutung die Hautfarbe einer Person bei der Entscheidung über Kontrollmaßnahmen haben kann und wie viele Beschwerden in diesem Zusammenhang in den Jahren 2013 bis 2015 jeweils eingereicht worden sind.
Kritikern zufolge seien von den anlasslosen Kontrollmaßnahmen, die laut den Paragrafen 22, 23 oder 44 des Bundespolizeigesetzes möglich sind, überwiegend Personen betroffen, "die maßgeblich aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, wie etwa der Hautfarbe, von der Polizei ausgesucht werden". Dies würde das Kriterium eines "racial profiling" erfüllen.
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