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Berlin: (hib/HLE) Die Digitalisierung der Energiewende ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie. Grundlage ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (18/7555). Die Anhörung beginnt am Mittwoch, den 13. April um 9.00 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Stromnetze, Erzeugung und Verbrauch miteinander zu verknüpfen. Festgelegt werden darin unter anderem technische Vorgaben für intelligente Messsysteme ("Smart Meter"). Verbrauchern sollen mit intelligenten Messsystemen Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch sowie Informationen über die tatsächliche Nutzungszeit bereitgestellt werden. Zu den Voraussetzungen für intelligente Messsysteme gehört auch die Gewährleistung einer sicheren Verbindung in Kommunikationsnetze, zum Beispiel um die Grenzen für den maximalen Eigenstromverbrauch für das Smart-Meter-Gateway und andere typischerweise an das intelligente Messsystem angebundene Komponenten einzuhalten. Datenschutz und Interoperabilität werden ebenfalls verbindlich geregelt. Zum Erfüllungsaufwand heißt es, durch die gesetzlichen Änderungen könnten privaten Haushalten Kosten bis zu 100 Euro im Jahr entstehen. Bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch bis 6.000 Kilowattstunden sei kein flächendeckender Pflichteinbau vorgesehen.
Als Sachverständige sind geladen: Peter Heuell (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie), Peter Büttgen (Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit), Bernd Kowalski (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), Martin Weyand (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft), Boris Schucht (50Hertz), Holger Loew (Bundesverband Erneuerbare Energien) und Johanna Kardel (Verbraucherzentrale Bundesverband).
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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