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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will die technisch und wirtschaftlich machbaren Mindestanforderungen an das Niedrigstenergiegebäude bis Ende 2016 festlegen. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/7955) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7768). Der Gesetzentwurf werde derzeit erarbeitet. Der Niedrigstenergiegebäudestandard für Neubauten solle im Rahmen der anstehenden Novelle in einem Zug festgelegt werden und gemäß EU-Gebäuderichtlinie für öffentliche Nichtwohngebäude ab 2019 und für alle übrigen Gebäude ab 2021 gelten.
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