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Berlin: (hib/CHE) Für die Rentenansprüche von Bergleuten aus der ehemaligen DDR macht sich die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/7903) stark. Sie kritisiert darin, dass die Anerkennung besonderer rentenrechtlicher Ansprüche für die Braunkohle-Kumpel nur für jene bis 1996 in Rente gegangenen gilt. Für viele, fast ausnahmslos gesundheitlich geschädigten, Bergleute bedeute dies beträchtliche finanzielle Einbußen, so die Linke. Sie fordert deshalb eine Regelung, die sicherstellt, dass die ehemaligen DDR-Braunkohlekumpel rückwirkend zum 1. Januar 1992 im Sinne der knappschaftlichen Regelungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch behandelt werden.
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