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Berlin: (hib/AHE) Die Situation der Westsahara thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/7788). Das Gebiet sei "seit 1975 von Marokko völkerrechtswidrig besetzt, obwohl der Internationale Gerichtshof bereits im selben Jahr die marokkanischen Ansprüche auf dieses Territorium zurückwies", schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, welche Kenntnisse sie darüber hat, "dass kritische Äußerungen über den König, die Monarchie, den Islam oder den Anspruch Marokkos über die Westsahara kriminalisiert werden und die Behörden die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit massiv einschränken".
Zudem soll sich die Bundesregierung zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs positionieren, das ein Landwirtschafts-Kooperationsabkommen zwischen der EU und Marokko annulliert habe, weil es auch auf die Gebiete der Westsahara angewandt werden sollte. "Diesem Urteil zufolge kann Marokko keinerlei Souveränitätsrechte über das Territorium der Westsahara beanspruchen und besitzt kein internationales Mandat, um dort Handlungen als souveräner Staat auszuüben", schreiben die Abgeordneten.
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