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Berlin: (hib/HLE) Um die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Deutschland geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, den 13. April. Die Anhörung beginnt um 14.00 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses und soll rund zwei Stunden dauern.
Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (18/7457). Vorgesehen ist, dass das Besteuerungsverfahren in Deutschland in Zukunft weitgehend ohne schriftliche Belege auskommen soll. Aus der heutigen Belegvorlagepflicht soll eine Belegvorhaltepflicht werden. Außerdem sollen Abgabefristen geändert und bei erheblich verspäteter Abgabe von Steuererklärungen sollen Verspätungszuschläge erhoben werden.
Als Sachverständige sind geladen: Professor Jürgen Brandt (Richter am Bundesfinanzhof und Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages), Bund der Steuerzahler Deutschland, Bundesrechnungshof, Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine, Chaos Computer Club, DATEV, Deutsche Steuer-Gewerkschaft, Deutscher Steuerberaterverband, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine, Susanne Stiewe (Hessisches Ministerium der Finanzen) und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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