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Berlin: (hib/EB) Einen Änderungsentwurf zum israelischen NGO-Transparenzgesetz, der im November 2015 von der israelischen Justizministerin 2015 vorgelegt wurde, betrachtet die Bundesregierung als kritisch. Das schreibt sie in einer Antwort (18/7980) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7576). Das geplante Gesetz sehe vor, dass Nichtregierungsorganisationen (NGO), die mehr als die Hälfte ihres Budgets durch ausländische Fördermittel erhalten, in Publikationen sowie in schriftlicher und mündlicher Kommunikation mit Abgeordneten ihre Finanzierungsquellen benennen müssen. Bei Verstößen drohten Geldbußen von circa 6.500 Euro. Betroffen wären auch Partnerorganisationen der deutschen politischen Stiftungen , kirchlicher Träger und des Zivilen Friedensdienstes.
Die Bundesregierung geht in der Antwort zudem auf die derzeitige Gewaltwelle in Israel und Palästina ein. Dabei handele es nicht um einen organisierten Aufstand, sondern meist um spontane Einzeltaten palästinensischer Jugendlicher. Politische Perspektivlosigkeit sowie fehlende Entwicklungsaussichten einhergehend mit der Mobilisierung in sozialen Netzwerken seien die hauptsächlichen Beweggründe für die Gewalttaten, die verstärkt seit September 2015 begangen worden seien. Weiter heißt es, dass 78 Prozent der Palästinenser, die sich 2015 an einer Umfrage des Palestinian Center for Policy and Survey Research beteiligt hätten, die Chance auf einen eigenen Staat innerhalb der nächsten fünf Jahre stark bezweifeln.
Weiter heißt es, dass die Bundesregierung sowohl die Gewalt israelischer Siedler gegen Palästinenser als auch von Palästinensern an israelischen Siedlern beobachte. Sie habe gegenüber der israelischen Seite ihre Erwartung zum Ausdruck gebracht, auch Straftaten von israelischen Siedlern zügig zu verfolgen und zu bestrafen. Die Bundesregierung betont zudem, dass sie mehrere Resolutionen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen unterstütze, die den israelischen Siedlungsbau in den besetzen palästinensischen Gebieten kritisieren würden.
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