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Berlin: (hib/CHE) In den Jahren 2000 bis 2015 wurden dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 17 sogenannte Interventionsfälle gemeldet, in denen es Kontakt des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und des Zolls mit Asylantragstellern gegeben hat. Das führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7929) auf eine Kleine Anfrage (18/7766) der Fraktion Die Linke aus. In Interventionsfällen besteht häufig ein Schutzbedarf für den Betroffenen, die Art des Schutzstatus ist vom Einzelfall abhängig. In keinem der genannten 17 Fälle habe das BAMF den Schutzstatus verweigert, heißt es in der Antwort weiter. Daraus geht auch hervor, dass in dem genannten Zeitraum dem BAMF 122 Fälle gemeldet wurden, in denen es Kontakt von Sicherheitsbehörden der Länder mit Asylantragstellern gegeben hat.
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