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Berlin: (hib/HLE) Die Buchpreisbindung soll in Zukunft auch für elektronische Bücher (E-Books) gelten. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes (18/8043) vor. Damit müssen die Verlage für den Verkauf an Letztabnehmer bei E-Books wie schon bei Büchern einen Preis festsetzen. Die Händler werden verpflichtet, diesen Preis beim Verkauf an Letztabnehmer einzuhalten. Die Preisbindung für E-Books gilt auch für grenzüberschreitende gewerbs- oder geschäftsmäßige Buchverkäufe an Kunden in Deutschland. Damit sollen Umgehungen der Preisbindung ausgeschlossen werden. Hörbücher seien als Tonträger nicht von der Buchpreisbindung betroffen. Mit der zum Schutz des Kulturgutes Buch geschaffenen Preisbindung soll ein breites Buchangebot erhalten und die Zugänglichkeit für eine breite Öffentlichkeit mittel- und langfristig sichergestellt werden.
Der Bundesrat bittet in seiner Stellungnahme um Prüfung, ob ein Verbot von Absatzförderungsmaßnahmen in den Gesetzentwurf aufgenommen werden kann. Die Länder weisen darauf hin, dass große Buchhändler in großem Umfang Absatzförderungsmaßnahmen wie Kundenbindung durch Gutscheine, Werbung mit Spenden oder provisionsgebundene Verlinkungen im Internet betreiben würden. Dadurch könnten kleinere Marktteilnehmer verdrängt werden. In ihrer Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, sie halte ein solches Verbot nicht für notwendig. Bereits nach geltender Gesetzeslage seien Absatzförderungsmaßnahmen, die die Buchpreisbindung unterlaufen würden, unzulässig und könnten wirksam ausgeschlossen und sanktioniert werden.
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