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Berlin: (hib/AHE) Derzeit liegen keine völkerrechtlichen Voraussetzungen für eine Ausweitung der EU-Militäroperation EUNAVFOR MED zur Bekämpfung des Menschenschmuggels im Mittelmeer vor. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8002) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7689) schreibt, bedürfe eine Ausweitung der Operation auf Hoheitsgewässer oder auf innere Gewässer eines Küstenstaates oder gar auf das Festland einer Autorisierung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder durch den betroffenen Staat. "Diese Voraussetzungen liegen derzeit nicht vor", heißt es in der Antwort weiter. Eine Ausweitung stehe zudem auch in den Gremien der EU nicht zur Entscheidung an. "Der politische Prozess und das EU-Engagement in Libyen werden in den kommenden Wochen und Monaten im EU-Rahmen weiter erörtert." Für die Bundesregierung gelte grundsätzlich die Einladung durch eine zukünftige Regierung der nationalen Einheit in Libyen als Voraussetzung für eine eventuelle Ausweitung von EUNAVFOR MED. Derzeit beteiligt sich die Bundeswehr an der Mission den Angaben zufolge mit einer Korvette (Besatzungsstärke: 66 Personen) und einem Einsatzgruppenversorger (Besatzungsstärke: 226 Personen). "Die Aufgaben bestehen auf Hoher See im Anhalten, Durchsuchen und anschließend gegebenenfalls in der Umleitung und Beschlagnahmung von Schiffen oder Booten, bei Verdacht, dass sie für Menschenschmuggel oder Menschenhandel benutzt werden."
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