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Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat will die steuerliche Förderung des Mietwohnungsbaus durch eine Investitionszulage erreichen und lehnt die von der Bundesregierung geplanten steuerlichen Anreize in Form einer zeitlich befristeten Sonderabschreibung ab. Wie es in der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/8044) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus (18/7736) heißt, weise die direkte Förderung in Form einer Investitionszulage den Vorteil auf, dass die Förderung unmittelbar im Jahr der Fertigstellung wirke und dass sich die Inanspruchnahme der Subvention wesentlich besser kontrollieren und steuern lasse. Im Unterschied zur Sonderabschreibung erreiche die Investitionszulage auch solche Haushalte und Unternehmen, die keine Steuern bezahlen würden. In ihrer Gegenäußerung nimmt die Bundesregierung den Vorstoß der Länder zur Kenntnis und stimmt einzelnen Änderungsvorschlägen des Bundesrates zum Gesetzentwurf zu.
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