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Berlin: (hib/HLE) Im Rahmen der Exportkreditgarantien wurden im Jahr 2015 keine Exporte im Zusammenhang mit Kohlekraftwerksprojekten durch Hermesbürgschaften abgesichert. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7994) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7751) mit. 2013 und 2014 seien insgesamt sieben Projekte oder Zulieferungen in Höhe von 1,134 Milliarden Euro abgesichert worden, davon fünf (1,106 Milliarden Euro) in 2013 und zwei (28 Millionen Euro) in 2014.
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