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Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes" (18/7988) vorgelegt. Wie aus der Vorlage, die am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, hervorgeht, soll das Gesetz die Aufhebung beziehungsweise Anpassung der bisherigen Gebührenregelungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern zum 1. Oktober 2019 regeln. Dadurch werde die Frist für den Erlass der Besonderen Gebührenverordnung des Innenministeriums verlängert.
Wie die Regierung erläutert, sollen nach dem Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom August 2013 die bisherigen gebührenrechtlichen Bestimmungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesinnenministeriums am 14. August 2016 zugunsten einer bis dahin zu erlassenden Besonderen Gebührenverordnung des Ministeriums außer Kraft treten. Dieser Zeitpunkt solle nun durch das geplante Gesetz auf den 1. Oktober 2019 verschoben werden.
Im Hinblick darauf, "dass die Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern als Leitbild und Modell für die Besonderen Gebührenverordnungen im Zuständigkeitsbereich der übrigen Ressorts dienen soll, wird auch der Zeitpunkt des Außerkrafttretens der gebührenrechtlichen Bestimmungen im Zuständigkeitsbereich der übrigen Ressorts vom 14. August 2018 auf den 1. Oktober 2021 verschoben", heißt es in der Vorlage weiter. Damit werde die notwendige Zeit eingeräumt, "um den Besonderen Gebührenverordnungen der Ressorts eine an der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern orientierte möglichst einheitliche und transparente Struktur und Methodik zugrunde zu legen".
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