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Berlin: (hib/HLE) Bei der Ausfuhr von Waffen und Rüstungsgütern in die Türkei wird eine Endverbleibserklärung vom jeweiligen türkischen Empfänger oder Endverbraucher abgegeben. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8031) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7637) hin. Die Endverbleibserklärung enthalte entweder einen generellen Reexportvorbehalt oder einen Reexportvorbehalt mit Ausnahme der EU-Mitgliedstaaten (ausgenommen Bulgarien, Rumänien und Kroatien) sowie Nato- und Nato-gleichgestellten Ländern (ausgenommen Albanien).
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