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Berlin: (hib/MIK) Das Luftverkehrsgesetz wird geändert. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6988) stimmte der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwochmorgen in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zu. Danach wird das Nationale Luftrecht an europäische Vorgaben angepasst.
Mit dem Gesetzentwurf wird unter anderem klargestellt werden, dass der gesamte räumliche Einwirkungsbereich eines Flughafens, in dem erhebliche Beeinträchtigungen durch Flüge auftreten können, in die Umweltverträglichkeitsprüfung mit einbezogen werden müssen. Dies gilt vor allem für den Lärmschutz.
Mit dem Entwurf soll zudem sichergestellt werden, dass für die Durchführung von Rettungsflügen die erforderlichen Flächen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse (zum Beispiel Krankenhäuser) fortbestehen können. Schließlich soll das Recht zur Inanspruchnahme der militärischen Ausnahmebefugnisse des § 30 Luftverkehrsgesetzes neben jenen Staaten, deren Truppen in Deutschland stationiert sind, auch solchen Staaten eingeräumt werden, mit denen eine besondere Vereinbarung besteht.
Bei Enthaltung der Opposition stimmte der Ausschuss mehrheitlich einem Änderungsantrag der Koalition zu, mit dem die Fraktionen als Konsequenz aus dem Flugzeugabsturz der Germanwings Maschine am 24. März 2015 in den französischen Alpen die Sicherheit im Luftverkehr erhöhen wollen. So sollen die Luftfahrtunternehmen unter anderem verpflichtet werden, vor Dienstbeginn Kontrollen beim Luftfahrtpersonal durchzuführen, indem geprüft wird, ob die kontrollierte Person unter Einfluss von Medikamenten, Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen steht. Weiter soll das Luftfahrt-Bundesamt eine elektronische Datenbank über durchgeführte flugmedizinische Untersuchungen und Beurteilungen führen.
Über den Gesetzentwurf wird der Bundestag abschließend am Donnerstag ab 9.00 Uhr beraten.
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