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Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hält sogenannte Anwendungbeobachtungen (AWB) für sinnvoll. Damit könnten Erkenntnisse über zugelassene Arzneimittel in der Praxis gewonnen werden, heißt es in der Antwort (18/8056) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/7976) der Fraktion Die Linke.
Mit dem geplanten Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (18/6446) würden zugleich "Unrechtsvereinbarungen" unter Strafe gestellt, wenn etwa ein teilnehmender Arzt nicht für seinen zusätzlichen Aufwand entschädigt werde, sondern für die bevorzugte Verordnung bestimmter Präparate.
Durch verschiedene gesetzliche Regelungen seien in den zurückliegenden Jahren die Voraussetzungen für eine bessere Qualität der AWB und gegen Missbrauch zu Marketingzwecken geschaffen worden. So fänden sich im Arzneimittelgesetz (AMG) umfassende Anzeigepflichten gegenüber der zuständigen Bundesoberbehörde, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV)
Im Sozialgesetzbuch V (SGB V) sei geregelt, dass bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen insbesondere verordnete Leistungen von Ärzten geprüft werden sollen, die an einer AWB beteiligt sind. Die KBV habe den Kassenärztlichen Vereinigungen zu dem Zweck die teilnehmenden Ärzte mitzuteilen. Nach Angaben der KBV hätten sich 2014 insgesamt 16.952 Mediziner an einer oder mehreren solchen Anwendungsstudien beteiligt.
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