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Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (18/7482, 18/7826, 18/8099) zugestimmt. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die zuvor noch acht Änderungsanträge eingebracht hatten. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Mit der Ersten Finanzmarktnovelle sollen europäische Neuregelungen auf zahlreichen Gebieten des Kapitalmarktrechts zur Verbesserung der Transparenz und Integrität der Märkte und des Anlegerschutzes umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem die Anpassung von Regulierungsvorschriften und die Verbesserung der Überwachung von Marktmissbrauch, die Stärkung von Befugnissen und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden sowie verschärfte Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation. So wird der Katalog der Finanzinstrumente, auf die die Vorschriften gegen Marktmanipulationen Anwendung finden, erweitert. Warenderivatemärkte werden besser überwacht und die Meldepflichten für Emittenten werden ausgeweitet. Zudem können die Aufsichtsbehörden in Zukunft bei Missständen Produkte verbieten. Wertpapier-Informationsblätter für Kleinanleger werden europaweit vereinheitlicht.
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