Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > 201604
Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, bei der anstehenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes die soziale Lage der Filmschaffenden zu verbessern, verstärkt Frauen und die Genrevielfalt im deutschen Film zu fördern. In ihrem Antrag (18/8073) sprechen sich die Abgeordneten unter anderem dafür aus, dass Filme nur dann durch Mittel aus der Filmförderung finanziert werden dürfen, wenn in ihre Kalkulation die geltenden Tariflöhne beziehungsweise der Mindestlohn einbezogen wurden. Regisseure und Drehbuchautoren sollen einen Anspruch auf fünf Prozent der Referenzmittel haben. Zudem sollen die Filmverleiher zehn Prozent ihrer Erlöse an die Produktionsfirma zahlen. Nach dem Willen der Linksfraktion sollen in Zukunft 50 Prozent der Filmförderung an Projekte fließen, in denen Frauen bei Produktion, Regie oder Drehbuch vertreten sind. Die Mittel zur Förderung von Kurz-, Dokumentar- und Animationsfilmen für Kinder sollen wesentlich erhöht werden.
Im Gegenzug will die Linksfraktion die Einnahmen der Filmförderanstalt erhöhen. So müssten sowohl Kabelanbieter als auch Telekommunikationsanbieter zur Filmförderabgabe herangezogen werden. Ebenso müssten Produzenten und Verleiher, die Filmrechte an Anbieter im Ausland verkaufen, einen prozentualen Anteil ihrer Einnahmen aus den Verkäufen an die Filmförderanstalt abführen.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Sören Christian Reimer, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein