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Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte die Grundsicherung einfacher gestalten und die Jobcenter entlasten. Sie hat dazu einen Antrag (18/8077) vorgelegt, in dem sie beklagt, dass staatliche Leistungen zur Mindestsicherung in zu vielen verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt seien und diese Unübersichtlichkeit die Mitarbeiter in Jobcentern, Beratungsstellen und Gerichten zu stark belaste.
Die Grünen verlangen deshalb einen Gesetzentwurf, der das Leistungsrecht im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vereinfacht. Zum einen sollen die der Grundsicherung vorgelagerten Sicherungssysteme gestärkt werden, um zu verhindern, dass bestimmte Gruppen gar nicht erst in den Bereich des SGB II fallen, die dort nach Ansicht der Grünen nicht hingehören. Dazu zählen die Grünen unter anderem Familien, die nur bedürftig werden, weil sie Kinder haben, Erwerbstätige, deren Wohnkosten zu hoch sind oder Auszubildende, deren Bafög nicht ausreicht.
Die Grünen verlangen darüber hinaus, dass die Einkommensanrechnung von Partnern in Paarhaushalten wie bei der Sozialhilfe oder der Grundsicherung im Alter erfolgt und dadurch nur noch die Person vom Jobcenter betreut wird, die für sich kein existenzsicherndes Einkommen erzielt. Sonderregeln bei den Sanktionen für unter 25-Jährige sollen abgeschafft und die Kosten für Unterkunft und Heizung von Sanktionen ausgenommen werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket soll nach Ansicht der Grünen abgeschafft und durch Leistungen im Regelsatz oder kostenlose Sachleistungen ersetzt werden. Ferner fordern die Grünen eine Bagatellgrenze für Rückzahlungs- und Ersatzansprüche. Bei Kindern, die zwischen den getrennt lebenden Haushalten ihrer Eltern wechseln, soll eine unbürokratische und bedarfsdeckende Lösung für ihre Bedarfe eingeführt werden.
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