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Berlin: (hib/SCR) Die Mitglieder der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) haben sich bei ihrer Sitzung am Montag intensiv mit der Rolle der sogenannten Regionalkonferenzen bei der geplanten Öffentlichkeitsbeteiligung im Endlagersuch-Prozess auseinandergesetzt. Vorgesehen ist, dass die Regionalkonferenzen jeweils in den Regionen eingerichtet werden, die in der ersten Phase der Endlager-Suche für eine übertägige Erkundung ausgewählt werden. Durch die Gremien sollen die lokalen Interessen gegebenenfalls bis zur Festlegung eines Endlager-Standortes in das Verfahren eingespeist werden und die Beteiligung der Betroffenen ermöglicht werden. Die Regionalkonferenzen gehören dabei zu einer zweiten Beteiligungsschiene, die neben den verwaltungsrechtlich gebotenen Beteiligungsformen bestehen soll. Nach Vorstellung der zuständigen Arbeitsgruppe sollen die Regionalkonferenzen zudem mit einem eigenen Nachprüfrecht ausgestattet werden. Damit sollen die Konferenzen die Möglichkeit haben, Entscheidungen des Vorhabenträgers der Endlager-Suche, der Bundes-Gesellschaft für kerntechnische Entsorgung (BGE), erneut durch das BGE selbst oder die zuständige Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BKE), prüfen zu lassen.
Zwischen den Kommissionsmitgliedern waren vor allem die Abhängigkeiten der inneren Strukturen der Regionalkonferenzen strittig. Nach einem von der Arbeitsgruppe vorgelegten Entwurf soll jeweils eine Vollversammlung die Mitglieder eines sogenannten Vertretungsorganes wählen. Dabei soll sich das Vertretungsorgan paritätisch zu je einem Drittel aus Vertretern von Politik und Verwaltung, Organisationen und Einzelbürgern zusammensetzen. In der Vollversammlung soll jeder wahlberechtigte Bürger der betroffenen Region stimmberechtigt sein.
Mehrere Kommissionsmitglieder kritisierten den Vorschlag, auch die Vertreter aus Politik und Verwaltung sowie der Organisationen, darunter fallen zum Beispiel lokale Umweltinitiativen, von der Vollversammlung wählen beziehungsweise bestätigen zu lassen. Michael Sailer plädierte dafür, dass nur die Vertreter der Einzelbürger durch die Vollversammlung gewählt werden sollten. Die Vertreter aus Politik und Verwaltung und aus den Organisationen sollten sich in Eigenregie auf ihre jeweiligen Mitglieder für das Vertretungsorgan einigen. Erhard Ott wiederum betonte, dass es für die Glaubwürdigkeit wichtig sei, dass alle Mitglieder des Vertretungsorganes durch die Vollversammlung legitimiert würden.
Grundsätzliche Skepsis an der Zusammensetzung der Vollversammlung meldete Wolfram Kudla an. Er sprach sich dafür aus, auch die stimmberechtigten Mitglieder der Vollversammlung wählen zu lassen. Ansonsten sei das Gremium sehr leicht zu kapern. Michael Sailer problematisierte den Aspekt in Hinblick auf mögliche Konflikte zwischen Vollversammlung und Vertretungsorgan. So bestünde, wenn dafür nicht eine Regelung getroffen würde, die Gefahr, dass sich die Vollversammlung dafür entscheide, Aspekte aus einem eventuellen Nachprüfauftrag zu streichen, die zum Beispiel von den Vertretern aus Politik und Verwaltung für wichtig befunden wurden. Bruno Thomauske sah ebenfalls noch Klärungsbedarf in Hinblick auf die Kompetenzverteilung zwischen Vollversammlung und Vertretungsorgan. Vorstellbar wäre zum Beispiel, das Vertretungsorgan mit operationaler Verantwortung auszustatten. Die Vollversammlung könnte dann in einer abgeschwächten Rolle Anregungen liefern.
Für eine grundsätzliche Offenheit bei der Beteiligung sprach sich Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) aus. Selbstorganisationsfähigkeit, Klugheit und Vernunft der Bürger sollten nicht unterschätzt werden. Wenn es die Kommission mit Partizipation ernst meinte, "müssen wir die Angst vor dem Bürger schon ein Stück ablegen", sagte die Grünen-Abgeordnete. Klaus Brunsmeier betonte, dass es bei der Endlager-Suche einen neuen Ansatz der Öffentlichkeitsbeteiligung brauche, auch wenn der vielleicht nicht "ganz so einfach ist". "Diese Offenheit sollten wir uns geben", sagte Brunsmeier.
Die Arbeitsgruppe soll nun die in der Sitzung aufgeworfenen Fragen vertieft diskutieren. Zudem soll zur nächsten Kommissionssitzung eine Entscheidungsvorlage zur Frage der Wahl des Vertretungsorganes vorgelegt werden.
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