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Berlin: (hib/EB) Die deutschen Klimaschutzziele sollen gesetzlich verankert werden. Dazu fordert die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen von der Bundesregierung in einem Antrag (18/8080), ein Klimaschutzgesetz einzuführen. Das Gesetz soll bis 2050 jährliche Ziele für die Sektoren Stromerzeugung, Verkehr, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft festschreiben. Dadurch solle unter anderem "Planungssicherheit für Investitions- und Produktentscheidungen" geschaffen werden. Zudem fordern die Grünen Klimaschutz in das Grundgesetz aufzunehmen.
Weiterhin möchten die Abgeordneten Klimaschutz durch energiepolitische Maßnahmen verbindlich machen. Hier fordern sie unter anderem, die Kohleverstromung innerhalb der nächsten 20 Jahre zu beenden, den Deckel für den Ausbau erneuerbarer Energien abzuschaffen sowie den europäischen Emissionshandel einer Reform zu unterziehen. Der Kohleausstieg sei auch energiewirtschaftlich geboten, da Gaskraftwerke durch Kohlestrom vom Markt gedrängt und Überkapazitäten im konventionellen Kraftwerkspark eine zunehmende Belastung für den Strommarkt bedeuten würden.
Darüber hinaus möchten die Grünen Ausnahmeregelungen bei der Energiesteuer auf wenige Branchen beschränken, "denen tatsächlich Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen". Bislang würde die energieintensive Industrie von Ausnahmeregelungen und Ausgleichszahlungen erheblich profitieren. Zusätzlich sollen "große Energieeinsparpotentiale im Gebäudebestand" durch klimaneutrales Umbauen genutzt und im Verkehrsbereich der Ausstieg aus fossilen Verbrennungsmotoren als Antriebstechnik eingeläutet werden.
Im Hinblick auf das Klimaziel, die Treibhausgasemissionen im Zeitraum 1990 bis 2020 um 40 Prozent zu reduzieren, sei eine Verdreifachung der bisherigen Klimaschutzaktivitäten erforderlich, argumentieren die Abgeordneten. Bislang sei lediglich eine Senkung um 27 Prozent gelungen. Durch die Festlegung von Emissionsgrenzwerten pro Kraftwerksblock könne das Ziel aber noch erreicht werden.
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