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Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung wirbt auch auf internationaler Ebene für ihre Anti-Drogen-Strategie. Das deutsche Konzept beinhalte die vier Säulen Prävention, Beratung und Behandlung, Maßnahmen zur Schadenreduzierung sowie Repression. Der deutsche Ansatz unterscheide sich dabei stark von der Strategie anderer Staaten, die vor allem mit polizeilichen und militärischen Mitteln gegen das Drogenproblem vorgingen, heißt in der Antwort (18/8150) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/8017) der Fraktion Die Linke.
Die Anti-Drogen-Politik der Bundesregierung beruhe auf einem starken gesundheitspolitischen Ansatz. Daher könne weder in Deutschland noch in der Europäischen Union von einem "Krieg" gegen Drogen die Rede sein. Es gehe vor allem um Prävention, Therapie und Hilfe zum Ausstieg sowie die Bekämpfung der Drogenkriminalität.
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) gewährleisteten die nötige medizinische Versorgung mit betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln. Dem BtMG komme eine "maßgebliche generalpräventive Wirkung" zu. Mit dem Betäubungsmittelrecht würden zugleich fortschrittliche Ansätze einer modernen Anti-Drogen-Politik umgesetzt, so etwa mit der Einrichtung von Drogenkonsumräumen, ärztlichen Substitutionsbehandlungen, der Vergabe von Einmalspritzen oder Frühinterventionsmodellen.
Eine Abkehr von den Handlungsverboten, Strafen und Bußgeldern sowie den generalpräventiven Regelungen des Betäubungsmittelrechts wäre hingegen nicht geeignet, den nötigen Schutz der menschlichen Gesundheit zu gewährleisten. Vor allem der Schutz von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mache es unverzichtbar, den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln unter Strafe zu stellen.
Die Anfrage bezog sich auf die Sondersitzung der UN-Generalversammlung zum weltweiten Drogenproblem (UNGASS) vom 19. bis 21. April 2016.
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