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Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung ist nach eigenen Angaben seit Juli 2015 bekannt, dass im Jahr 2004 unbeabsichtigt Proben mit als aktiv anzusehenden Anthrax-Sporen an ein Labor der US-Streitkräfte in Landstuhl geliefert wurden. "Die Entwicklung und der Betrieb von Schutztechnologien und -einrichtungen gegen Kampfstoffe fallen nicht unter das Verbot des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinen (BWÜ), sondern sind nach dem BWÜ zulässig", heißt es in der Antwort (18/8053) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7849). Dies schließe den internationalen Austausch, das heißt auch den Versand, von bakteriologischen Agenzien und Toxinen ein. Aus dem Verhalten der Streitkräfte der USA sei deshalb kein Verstoß erkennbar, der Konsequenzen im Umgang bedürfte, schreibt die Bundesregierung. Laborversuche mit Anthrax-Sporen seien zudem eine unerlässliche Voraussetzung für die zuverlässige Erkennung von Anthrax-Erregern. "Sie dienen der Inübunghaltung und Überprüfung der labordiagnostischen Fähigkeiten. Somit sind sie ein unverzichtbarer Teil der Sicherheitsvorsorge für die Streitkräfte und die Bevölkerung - auch in Deutschland."
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