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Berlin: (hib/EB) Das Wohnungseigentumsrecht soll reformiert und vereinfacht werden. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/8084). Danach soll die Bundesregierung ein Wohnungseigentumsgesetz vorlegen, das die Verbraucherrechte von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften festschreibt. Neuregelungen wollen die Grünen auch für die Verwaltung der Finanzen von Wohnungseigentümergemeinschaften. Weitere Forderungen beziehen sich darauf, Umbaumaßnahmen und Sanierungen zu fördern, die Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung zu stärken und Qualifizierungsnachweise für Immobilienmakler und Verwalter festzuschreiben.
Bei der Verwaltung der Finanzen soll ein neues Gesetz Konten von Wohnungseigentümergemeinschaften vor Missbrauch schützen und Transparenz bei der Abrechnungen herstellen. Die meisten Defizite der geltenden Rechtslage gebe es hinsichtlich der Transparenz, der Konteneinsicht und der Kontrollmöglichkeiten der Wohnungseigentümer(-gemeinschaften) gegenüber den Verwaltern. Deswegen sei die Stärkung der Rechte von Wohnungseigentümern sowie Wohnungseigentümerbeiräten gegenüber Verwaltern erforderlich, führen die Grünen an.
Umbaumaßnahmen und Sanierungen sollen unter anderem dadurch ermöglicht werden, dass das Quorum für energetische Sanierungen der Fassade abgesenkt wird. So soll laut Grünen in Wohnungseigentümergemeinschaften eine doppelt qualifizierte Mehrheit als Quorum gelten. Bislang ist Einstimmigkeit erforderlich. In der Begründung führen die Abgeordneten an, dass die Sanierungsrate im Bestand von Wohnungseigentümergemeinschaften mit 0,6 Prozent niedriger als im übrigen Gebäudebestand sei.
Um die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Streitbeilegung bei Rechtsstreitigkeiten zu stärken, soll unter anderem eine Schlichtungsstelle geschaffen und die Streitoberwertgrenze von derzeit 5.000 Euro geprüft werden. Die Grünen begründen dies damit, dass es innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften überproportional zu Streitigkeiten vor Gericht komme. Die Wohnungseigentumsgerichte würden mit der Bearbeitung kaum hinterher kommen.
Ihre Forderung, Verbraucherrechte in der Wohnungseigentumsgesetzgebung zu verankern, begründen die Abgeordneten mit Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH). Dieser habe 2015 in seiner Rechtsprechung Wohnungseigentümer(-gemeinschaften) als Verbraucher anerkannt. Die geltende Rechtslage sei seit Inkrafttreten 1951 kaum überarbeitet worden und daher den gegeben Herausforderungen und Bedürfnissen nicht gewachsen.
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