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Berlin: (hib/HLE) Saudi-Arabien will mit aus Deutschland stammenden Patrouillenbooten Aufgaben des Küstenschutzes im Roten Meer und im Arabischen Golf wahrnehmen. Es sei bei Stellung des Antrages auf Übernahme einer Exportkreditgarantie bekannt gewesen, dass die beiden Führungsboote und die Patrouillenboote jeweils mit einem stabilisierten 20-mm-Geschütz ausgerüstet werden sollen, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8145) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7922). Auf die Frage, wie die Einhaltung der Menschenrechte im saudischen Strafvollzug zu beurteilen sei, schreibt die Regierung, die formal einschlägigen Vorschriften im Strafvollzug sähen Haftbedingungen vor, "die weitgehend internationalen Standards im Strafvollzug entsprechen, wie menschenwürdige Unterbringung, adäquate Verpflegung und Gesundheitsversorgung". Grundsätzlich hätten Familienangehörige das Recht auf Kontakt zu den Inhaftierten. Es gebe vereinzelte, nicht verifizierte Berichte über Folter in saudi-arabischen Strafvollzugsanstalten. Weiter heißt es in der Antwort: "Neben der Freiheitsstrafe sieht das in Saudi-Arabien geltende Scharia-Strafrecht Körperstrafen wie die Prügelstrafe und die Todesstrafe vor. Die Bundesregierung setzt sich regelmäßig gegen diese Arten von Bestrafung gegenüber saudi-arabischen Stellen ein."
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