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Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2015 gab es im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) insgesamt 51.100 erledigte Widersprüche gegen Sanktionen, davon wurden 18.600 ganz oder teilweise stattgegeben. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8048) auf eine Kleine Anfrage (18/7971) der Fraktion Die Linke. Erledigte Klagen gegen Sanktionen gab es demnach insgesamt 5.900, davon wurden 570 mit einem Urteil oder Beschluss ganz oder teilweise stattgegeben und weitere 1.800 unter ganz oder teilweisem Nachgeben seitens der Jobcenter erledigt, heißt es in der Antwort.
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