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Berlin: (hib/HLE) Um die Besteuerung von Investmentfonds geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 9. Mai 2016 ab 12.00 Uhr. Die Anhörung findet im Sitzungssaal der SPD-Fraktion im Plenarbereich Reichstagsgebäude (Sitzungssaal 3 S 001) statt.
Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (18/8045), mit dem die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds völlig neu geregelt und einfacher werden soll. Außerdem sollen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Besteuerung von Kapitalerträgen unterbunden werden. Grund für die Änderungen ist auch die Rechtsprechung auf europäischer Ebene. Danach ist es möglicherweise nicht mehr zulässig, dass inländische Investmentfonds von der Steuer freigestellt werden, ausländische aber mit einer abgeltend wirkenden Kapitalertragsteuer belastet werden. Die inländischen Fonds behalten die Steuern derzeit bei der Ausschüttung der Erträge von den Anlegern ein.
Ab 2018 soll die Besteuerung geändert werden. Danach müssen inländische Publikumsfonds Steuern auf aus deutschen Einkunftsquellen stammenden Dividenden, Mieterträgen und Gewinnen aus dem Verkauf von Immobilien in Höhe von jeweils 15 Prozent (Körperschaftsteuer) abführen. Steuerfrei vereinnahmt werden können von den Fonds weiterhin Zinsen, Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften, ausländische Dividenden und ausländische Immobilienerträge. Um die Vorausbelastung der Fonds zu kompensieren, müssen Anleger die Erträge der Fonds nicht mehr vollständig versteuern, sondern es erfolgt eine Teilfreistellung. Bei der Kapitalanlage in Aktienfonds bleiben beim Privatanleger in Zukunft 30 Prozent steuerfrei, bei Mischfonds sind es 15 Prozent. Bei Immobilienfonds bleiben 60 Prozent steuerfrei (Auslandsimmobilien: 80 Prozent). In allen anderen Fällen gilt, dass Ausschüttungen von Publikums-Investmentfonds in voller Höhe zu versteuern sind.
Weiterhin sollen mit dem Gesetzentwurf bestimmte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten unterbunden werden. Mit diesen als Cum/Cum-Geschäften bezeichneten Wertpapierverschiebungen können Steuerausländer oder inländische Körperschaften durch Verkauf von Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag die Besteuerung vermeiden. Ein Mindesthaltezeitraum soll diese Gestaltungsmöglichkeiten beenden.
Als Sachverständige sind geladen: Professor Heribert M. Anzinger (Universität Ulm), Bundesverband der Deutschen Industrie, Kornelia Bur (Bundesrechnungshof), Bundesverband Investment und Asset Management (BVI), Die Deutsche Kreditwirtschaft, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland, Bela Jansen (WTS Group AG Steuerberatungsgesellschaft), Professor Sabine Kirchmayr-Schliesselberger (Institut für Finanzrecht Universität Wien), Joachim Moritz (Of Counsel, Allen & Overy LLP), Professor Falko Tappen (TSC Treuhand Steuerberatungsgesellschaft), Werner Thumbs (Die Familienunternehmen-ASU) und Verband der Auslandsbanken in Deutschland.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
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