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Berlin: (hib/STO) Die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung steigt in diesem Jahr auf knapp 160,52 Millionen Euro. Das geht aus einer Unterrichtung (18/8295) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hervor. Laut Parteiengesetz erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im vorangegangenen Jahr erhöht hat, abgerundet auf ein Zehntel Prozent. Da sich dieser Parteien-Index vom Jahr 2014 auf das Jahr 2015 nach einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes um 0,84 Prozent erhöht habe, ergebe sich eine Erhöhung der absoluten Obergrenze um 0,8 Prozent, heißt es in der Vorlage. Für das vergangene Jahr habe die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung knapp 159,25 Millionen Euro betragen. Bei einer Erhöhung um 0,8 Prozent liege die absolute Obergrenze für das Jahr 2016 bei knapp 160,52 Millionen Euro.
Die auch für die wählerstimmenbezogenen Förderbeträge vorgesehene Anhebung um denselben Prozentsatz führt der Unterrichtung zufolge "für das Anspruchsjahr 2016 aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Abrundung nicht zu einer tatsächlichen Anhebung der Beträge, da sich jeweils nur ein rechnerischer Anstieg um weniger als 0,01 Euro ergibt".
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