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Berlin: (hib/STO) Die Entwicklung des Bürokratiekostenindex (BKI) ist ein Thema des als Unterrichtung (18/8257) vorliegenden "Berichts der Bundesregierung 2015 nach Paragraph 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates". Danach hatte das Bundeskabinett im Rahmen des Arbeitsprogramms bessere Rechtsetzung 2012 beschlossen, Veränderungen der Bürokratiekosten der Wirtschaft mit dem BKI darzustellen. der zeigt, wie sich die Kosten der Unternehmen aus Informationspflichten in Deutschland verändern. Ausgangspunkt sind der Vorlage zufolge die Bürokratiekosten der Wirtschaft zum Stand 1. Januar 2012, die einem BKI von 100 entsprechen.
Wie aus der Unterrichtung hervorgeht, ist der BKI im Berichtsjahr 2015 erstmals auf einen Wert unterhalb seiner Ausgangsbasis von 100 gefallen und lag Ende 2015 bei 99,1 Punkten. Diese Verbesserung gehe im Wesentlichen auf nur drei Regelungsvorhaben mit einer Gesamtentlastung von rund 850 Millionen Euro pro Jahr zurück. Obwohl an anderer Stelle neue Belastungen hinzugekommen seien, habe die Wirtschaft 2015 bei den Informations- und Dokumentationspflichten spürbar entlastet werden können.
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