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Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will die Kosten für den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze senken. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf (18/8332) sieht unter anderem vor, Netzbetreibern Ansprüche auf die Nutzung existierender passiver Netzinfrastrukturen einzuräumen. Die Vorlage wird am Donnerstag erstmals durch das Plenum des Bundestags beraten.
Bis zu 80 Prozent der Investitionen beim Ausbau des digitalen Netzes entfielen auf Hoch- und Tiefbauarbeiten, heißt es in dem Gesetzentwurf, mit dem auch die EU-Kostensenkungsrichtlinie für den Ausbau von Hochleistungsnetzen umgesetzt werden soll. "Die Kosten dieser Arbeiten können signifikant gesenkt werden, wenn Ineffizienzen beim Infrastrukturausbau beseitigt und Chancen zur Nutzung existierender passiver Netzinfrastrukturen ergriffen werden", schreibt die Regierung. Passive Netzinfrastrukturen, so wird erläutert, würden unter anderem Leerrohre, Leitungsrohre, Einstiegsschächte, Verteilerkästen, Masten, Antennenanlagen und andere Trägerstrukturen öffentlicher Versorgungsnetze umfassen.
Weitere Synergien für den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze verspricht sich die Bundesregierung von der Verpflichtung, bei öffentlich finanzierten Bauarbeiten eine bedarfsgerechte Mitverlegung von Glasfaserkabeln sicherzustellen. Außerdem sind Anpassungen bei den Wegerechtsregelungen im Telekommunikationsgesetz geplant, beispielsweise durch die Möglichkeit der Verlegung in geringerer Verlegetiefe.
Als weiteren Beitrag zur Kostensenkung bewertet die Bundesregierung die geplante Herausbildung von "vorhersehbaren Mitnutzungspreisen" durch die Entscheidungen einer zentralen Streitbeilegungsstelle. Zudem sollen durch die Einrichtung einer zentralen Informationsstelle die Kosten der Informationsbeschaffung und -erteilung gesenkt sowie durch die erhaltenen Informationen Verhandlungsprozesse über Mitnutzungen erleichtert werden. Diese Streitbeilegungs- und Informationsstelle soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung bei der Bundesnetzagentur angesiedelt sein.
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