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Berlin: (hib/SCR) Die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben ist das Ziel eines Verordnung der Bundesregierung (18/8340) zur Änderung der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen. Gegenstand der Änderungen, die auf Änderungsrichtlinie (EU) 2015/1480 zurückgehen, ist unter anderem die Genauigkeit von Messgeräten. Zudem ist vorgesehen, "Kriterien für die kleinräumige Ortsbestimmung der Probenahmestellen" zu präzisieren.
Darüber hinaus sollen die Vorschriften zu Erstellung und Inhalt von Jahresberichten zur Luftqualität angepasst werden. Hintergrund hierfür sei eine Auskunftsersuchen der Europäischen Kommission zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (2008/50/EG), heißt es in der Begründung.
Der Bundestag ist gemäß Paragraph 48 Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Erlass von Verordnung zu beteiligen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
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