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Berlin: (hib/HLE) Um die vorläufige Anwendung des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens CETA geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8275). Wie die Abgeordneten in der Vorbemerkung schildern, gebe es die Möglichkeit der vorläufigen Anwendung einiger Vertragsteile in alleiniger EU-Zuständigkeit, um die Ratifizierungsverfahren in den EU-Mitgliedsländern nicht abwarten zu müssen. Die Bundesregierung soll angeben, welche vorläufig angewendeten Freihandelsabkommen bisher nicht ratifiziert worden seien und ob die Bundesregierung der Auffassung ist, dass die EU mit der vorläufigen Anwendung Kompetenzen überschritten habe, wie in einem Gutachten festgestellt werde.
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