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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich (18/8334) vorgelegt. Damit soll die Richtlinie 2012/34/EU zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Regelungen betreffen die Struktur der Eisenbahn, den Zugang zu Eisenbahnanlagen und Serviceeinrichtungen und die Erhebung von Entgelten für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur. Ebenfalls angepasst werden soll der Bereich der Genehmigungen für Eisenbahnverkehrsunternehmen, die wie bisher im Allgemeinen Eisenbahngesetz geregelt werden sollen.
Die EU-Richtlinie wird grundsätzlich "eins zu eins" umgesetzt, schreibt die Regierung im Gesetzentwurf. Bei der Umsetzung würden Systematik und Wortlaut der Richtlinie weitgehend beibehalten. Alle nationalen Vorschriften, die dieselbe Regelungsmaterie betreffen, würden aufgehoben. Nur dort, wo die Richtlinie ohne Ergänzung nicht vollzogen werden kann oder wo nationale Besonderheiten es erforderten, würden ergänzend zusätzliche Vorschriften eingefügt.
Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme insgesamt 57 Änderungsvorschläge, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung größtenteils ablehnt.
Der Gesetzentwurf wird am Freitag erstmals im Bundestag beraten.
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