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Berlin: (hib/FZA) Die am 24. März 2016 erfolgte Vollsperrung der Bundesautobahn 6 zwischen St. Ingbert und Saarbrücken geht auf eine Entscheidung der saarländischen Straßenbauverwaltung zurück. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8318) auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8155). Grundlage für die Entscheidung sei der negative Befund einer statischen Prüfung an der Fechinger Talbrücke gewesen. Bereits im Dezember 2015 sei ein "reduziertes Sicherheitsniveau" an einer der Brückenstützen festgestellt worden. Die daraufhin getroffenen Sofortmaßnahmen (Absperrung des Seitenstreifens, Überholverbote- und Abstandsgebote von LKW) seien laut der Prüfergebnisse vom 24. März 2016 nicht ausreichend gewesen. Über die notwendigen Ertüchtigungsmaßnahmen an der Brücke entscheide die saarländische Straßenbauverwaltung als Auftragsverwaltung des Bundes.
Bereits seit 2010 stehe die Fechinger Talbrücke auf einer "Liste der vordringlich zu untersuchenden Bauwerke". Weiterhin heißt es: "Im Jahr 2012 wurde in dieser Liste eine grundlegende Ertüchtigung des Bauwerks für erforderlich gehalten." Inwieweit der Denkmalschutz der Brücke bei einer Sanierung des Bauwerks betroffen sei, könne noch nicht abschließend beurteilt werden. Eventuelle Auflagen könnten allerdings die Baukosten für den Bund im Falle einer Instandsetzung oder Verstärkung der Brücke erhöhen.
Auf die Frage der Linksfraktion, inwieweit die neue Technologie "Autonomes Fahren" bei LKW zu einer erhöhten Belastung von Brückenbauwerken führe, antwortet die Bundesregierung: Entsprechende Forschungsvorhaben seien im Rahmen des BMVI-Expertennetzwerks angedacht.
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