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Berlin: (hib/HLE) Mit der Vorbereitung und Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen von exportierten Rüstungsgütern werden das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie die jeweilige Auslandsvertretung beauftragt. Die praktische Ausgestaltung der Vor-Ort-Kontrollen befinde sich in der finalen Abstimmung innerhalb der Bundesregierung, heißt es in der Antwort der Regierung (18/8367) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8171).
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
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