Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > 201605
Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung will Flüchtlingen, die in Deutschland studieren wollen, den Weg an die Hochschulen ebnen, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/8377) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen (18/8019). Die Bundesregierung unterstreicht, dass Bildung ein Schlüssel zur Integration sei und nicht nur für Flüchtlinge sondern auch für die Aufnahmegesellschaft Chancen biete. Zudem trage die Politik der Bundesregierung zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen bei. Bund und Länder tauschten sich regelmäßig im Kontext von Gemeinsamer Wissenschaftskonferenz (GWK), Kultusministerkonferenz (KMK) oder im Rahmen von Fachgesprächen (beispielsweise des Deutschen Akademischen Austauschdienstes) dazu aus.
Die Grünen hatten angeführt, dass im Jahr 2015 laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mehr als eine Million Flüchtlinge nach Deutschland gekommen seien. Laut verschiedener Hochrechnungen brächten etwa 30.000 bis 50.000 Flüchtlinge Voraussetzungen für die Aufnahme oder Fortsetzung eines Hochschulstudiums mit. Die Fraktion wollte wissen, was die Bundesregierung tut, um die unbürokratische Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen zu unterstützen.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass nach der föderalen Kompetenzordnung des Grundgesetzes für Fragen des Hochschulzugangs ausschließlich die Länder zuständig seien. Gleichzeitig macht sie in ihrer Antwort deutlich, dass um die Klärung der Studierfähigkeit zu beschleunigen, die Bundesregierung bei Flüchtlingen unter bestimmten Voraussetzungen die Gebühren für den bewährten individuellen Studierfähigkeitstest TestAS übernehme. Derzeit werde der TestAS aus Mitteln des Bundes ins Arabische übersetzt, um der größten Gruppe der Flüchtlinge eine Testteilnahme in ihrer Muttersprache zu ermöglichen. Um Enttäuschungen und Studienabbrüche zu vermeiden, befürworte die Bundesregierung keine Absenkung von Zulassungsvoraussetzungen.
Flüchtlinge, die über keine direkte Hochschulzugangsberechtigung verfügen, könnten zudem in Studienkollegs oder vergleichbaren Einrichtungen fachlich und sprachlich qualifiziert werden. Die Kurse beinhalteten eine umfassende Deutschförderung bis Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, die mit einer von den Hochschulen anerkannten Deutschprüfung abschließt. Im Rahmen des Integra-Programms des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) finanziere die Bundesregierung hierzu jährlich zusätzlich bis zu 2.400 Plätze. Die Mittel nach den Richtlinien "Garantiefonds Hochschule" zur Förderung von Sprachkursen bis zum Sprachniveau C1 wurden 2016 auf 16 Millionen Euro angehoben. Ergänzend stelle der Bund über den DAAD den Hochschulen Mittel zur Verfügung, um studieninteressierte Flüchtlinge, die bereits über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, in propädeutischen und Deutschkursen auf ihr Studium vorzubereiten. Zur Ermittlung des sprachlichen Förderbedarfs für akademische Zwecke finanziere der Bund auch die Gebühren der Einstufungstests onSETDeutsch beziehungsweise onSET-English.
Nach derzeitiger Planung sollen für zusätzliche Plätze an Studienkollegs und vergleichbaren Einrichtungen sowie für die ergänzenden Maßnahmen an den Hochschulen im Zeitraum von 2016 bis 2019 pro Jahr bedarfsgerecht bis zu 18 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Eine genauere Aufteilung in Einzelmaßnahmen sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die Zahl der Flüchtlinge und ihre Zusammensetzung nach Herkunftsländern und Bildungsbiografie erheblichen Schwankungen unterliegen würden.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Sören Christian Reimer, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein