Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > 201605
Berlin: (hib/HLE) Bundeskanzlerin sowie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer haben nach Angaben der Bundesregierung gemeinsam entschieden, den Mietwohnungsneubau über eine Sonderabschreibung zu fördern. Dies sei am 3. Dezember 2015 geschehen, und daher habe die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus eingebracht, heißt es in der Antwort (18/8378) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8189). Es sei bewusst eine "schlanke" Regelung getroffen worden, die möglichst wenig administrativen Aufwand hervorrufen solle. Eine direkte Förderung zum Beispiel mit einer Investitionszulage sei mit den Ländern diskutiert worden, habe aber keine Mehrheit gefunden. Die finanziellen Auswirkungen einer Förderung durch eine indirekte Steuersubvention wie zum Beispiel eine Sonderabschreibung seien temporär, da sie sich durch die späteren geringeren Abschreibungen wieder ausgleichen würden. "Bei einer direkten Förderung mit einer Zulage wären hingegen höhere Steuerausfälle zu erwarten, da die direkte Förderung gewinnunabhängig wirkt und die dafür eingesetzten Mittel nicht regenerierbar sind", erläutert die Bundesregierung.
Die Regierung erwartet, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes bis 2020 rund 352.000 neue Mietwohnungen geschaffen werden könnten. Sollten die Vorschläge aus der Stellungnahme des Bundesrates übernommen werden, könnten es immerhin noch 313.000 Wohnungen sein.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Sören Christian Reimer, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein