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Berlin: (hib/FZA) In ihrer Antwort (18/8407) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8120) gibt die Bundesregierung Auskunft darüber, inwieweit die internationalen und europäischen Klimaschutzziele im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) berücksichtigt worden sind. Um Treibhausgasemissionen einzusparen, sei im Entwurf eine "Verlagerung von Verkehrsströmen" vorgesehen. Anstelle von PKW-, LKW- und Luftverkehr würden künftig der klimaverträglichere Schienen-, Binnenschifffahrts- sowie der Öffentliche Straßenpersonenverkehr gestärkt. Laut Bundesregierung können so 491.453 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr eingespart werden.
Im Bereich Straßenbau seien die zuständigen Bundesländer verpflichtet worden, vor der Anmeldung von Straßenprojekten Alternativprüfungen anzustellen und nach umweltfreundlicheren Lösungen zu suchen. "Auch bei der Mittelaufteilung wurde den Vorteilen von Schiene und Wasserstraße im Bereich der Emissionen durch Stärkung dieser Verkehrsträger im Vergleich zur Verteilung der Aus- und Neubaumittel im Haushalt 2016 Rechnung getragen", heißt es weiter.
Konkrete Treibhausgasminderungsziele für einzelne Sektoren wie Verkehr oder gar für einzelne Verkehrsträger gebe es bisher weder auf internationaler noch auf nationaler Ebene. Der Bund habe aber 2010 in einem Energiekonzept langfristige Klimaschutzziele formuliert. Danach sollten die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 1990 bis 2050 um 80 bis 95 Prozent sinken. Mit dem Klimaschutzplan 2050 werde derzeit ein Konzept erarbeitet, wie dieses Ziel in den einzelnen Handlungsfeldern zu erreichen ist.
Auch zu den Preisentwicklungen im Personen- und Güterverkehr bis 2030 macht die Bundesregierung detailliert Angaben. Die Prognosen schwanken zwischen minus 0,6 Prozent in der Binnenschifffahrt und plus einem Prozent im Öffentlichen Straßenpersonenverkehr pro Jahr.
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