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Berlin: (hib/FZA) Den geplanten Bau des Moselaufstiegs bei Trier (Westumfahrung Trier) bezeichnet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/8456) als "aus Kosten-, Nutzen- und Umweltschutzaspekten nicht sinnvoll". Das hätten umfassende Prüfungen ergeben. Zu demselben Urteil sei auch das Oberverwaltungsgericht Koblenz gekommen, das bereits 2005 den bisherigen Planfeststellungsbeschluss für das Bauprojekt aufgehoben habe.
Die Abgeordneten erkundigen sich, warum der Moselaufstieg entgegen dieser Erkenntnisse und gegen den Willen des Bundeslandes Rheinland-Pfalz mit einer hohen Dringlichkeitseinstufung in den Entwurf des Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) aufgenommen worden sei. Weiterhin soll die Bundesregierung darlegen, wie die Kosten-Nutzen-Bewertung des Projekts im Vergleich zum BVWP 2003 von "1,3" auf jetzt ">10" steigen konnte und ob für eine solche Neubewertung nicht zunächst ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden müsse. Erläutert werden soll auch, wie der Bund das Umweltrisiko bei dem Projekt einschätzt und wie die veranschlagten Gesamtkosten von 60,1 Millionen Euro berechnet wurden.
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