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Berlin: (hib/FZA) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte in einer Kleinen Anfrage (18/8448) Näheres über das Vorhaben der Bundesregierung erfahren, eine Bundesfernstraßengesellschaft zu gründen. Die Abgeordneten fragen danach, wie eine solche Gesellschaft genau aufgebaut, strukturiert und vor allem beaufsichtigt werden soll.
Die Bundesregierung soll unter anderem erklären, warum die Bundesfernstraßengesellschaft bisher lediglich in Form einer GmbH angedacht sei und nicht etwa als "gemeinnützige GmbH", als "Anstalt öffentlichen Rechts" oder auch als "Aktiengesellschaft". Auskunft geben soll sie auch darüber, ob die Bundesfernstraßengesellschaft gemeinsam mit den Bundesautobahnen dauerhaft im Besitz des Bundes bleiben oder aber "die Möglichkeit zu einer späteren Privatisierung offen gehalten" werde. Für die Abgeordneten stellt sich hierbei die Frage, wie verhindert werden könne, dass durch eine Beteiligung privater Kapitalgeber vorrangig Projekte umgesetzt würden, die die höchste Rendite versprechen. Außerdem möchte die Fraktion wissen, ob ein Aufsichtsgremium vorgesehen sei, das das Mitspracherecht des Bundestages und der Arbeitnehmerseite sicherstelle und Misswirtschaft verhindere.
Die Fragesteller weisen auf die Landesverkehrsministerkonferenz hin, die in einem Beschluss die Pläne für eine Bundesfernstraßengesellschaft ablehne und stattdessen eine"zentrale, primär auf Nutzerfinanzierung und Haushaltsmittel gerichtete Finanzierungsgesellschaft" fordere. Zu diesem Vorschlag soll sich die Regierung ebenfalls positionieren.
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