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Berlin: (hib/HLE) Die Umsetzung des Übereinkommens über Streumunition macht die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema einer Kleinen Anfrage (18/8473). Die Bundesregierung soll angeben, ob eine Beteiligung an Unternehmen (auch Investitionen in Aktien), die Streumunition herstellen, einen Verstoß gegen das Förderungsverbot des Kriegswaffenkontrollgesetzes darstellt. Gefragt wird, ob deswegen Ermittlungen durchgeführt, Anklagen erhoben und Verurteilungen ausgesprochen worden seien. Im Vorwort zur Kleinen Anfrage erinnern die Abgeordneten an einen Vorgang, der 2010 bekannt geworden sei. Danach sei Geld aus Riester-Fonds auch in Beteiligungen an Unternehmen geflossen, die Streumunition herstellen, was die Kunden der Fonds nicht gewusst hätten.
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