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Berlin: (hib/JOH) Mittels einer Kleinen Anfrage (18/8492) will die Fraktion Die Linke erfahren, wie die Bundesregierung die Notwendigkeit und den Nutzen bewertet, in Datenbanken der Europäischen Union Gesichtsbilder zu speichern und diese mit Fähigkeiten zur Gesichtserkennung zu verarbeiten. Außerdem fragt sie, für welche Zwecke eine Speicherung der Gesichtsbilder und die Gesichtserkennung aus Sicht der Bundesregierung vorgenommen werden solle.
Anlass der Anfrage ist die am 4. Mai 2016 von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Neufassung der EURODAC-Verordnung ("Europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken"). Wird EURODAC bisher zum Abgleich von Fingerabdrücken genutzt, soll das System künftig auch Gesichtsbilder speichern und Fähigkeiten zur Gesichtserkennung erhalten.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentsnachrichten
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