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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/8559) eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vorgelegt. Damit sollen mehrere europarechtliche Vorschriften im Straßenverkehrsrecht ins nationale Recht umgesetzt werden.
Dabei geht es unter anderem um die Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte und um die Regelung der für die internetbasierte Zulassung erforderlichen Verfahren.
Für die Realisierung einer vollelektronischen Registerführung soll mit dem Gesetzentwurf die Registervorschriften und erforderlichen Ermächtigungsnormen im Straßenverkehrsgesetz, Kraftfahrsachverständigungsgesetz und Fahrerlehrergesetz ergänzt werden. Fahrerlaubnisrechtlich sollen zudem Begrifflichkeiten systematisch vereinheitlicht werden.
Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme einen Vorschlag zur Begleitung von Großraum- und Schwertransporten. Die Bundesregierung befürwortete in ihrer Gegenäußerung die vorgeschlagene Ergänzung.
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