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Berlin: (hib/MIK) Bei der Umstrukturierung des Havariekommandos sollen keine gesetzlichen Zuständigkeiten verändert werden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/8524) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8314) hervor.
Bund und Küstenländer hätten vielmehr die Koordinierungsausschüsse "Brandbekämpfung" und "Verletztenversorgung" des Havariekommandos beauftragt, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die das Fähigkeitsspektrum ganzheitlich betrachten soll, um mögliche Synergien auszuschöpfen.
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