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Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will die elektronischen Meldeverfahren in der Sozialversicherung weiter vereinfachen. Das ist das wesentliche Ziel ihres Gesetzentwurfes (18/8487) für ein sechstes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (6. SGB IV-ÄndG). Die Änderungsvorschläge gehen auf Ergebnisse des Projektes "Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung" (OMS) zurück.
Zu den Maßnahmen gehören der Einsatz einer maschinenlesbaren Verschlüsselung der Daten auf dem Sozialversicherungsausweis, eine eindeutige gesetzliche Definition von Verfahrenskomponenten wie die betriebs- und Zahlstellennummer und die Umsetzung einer elektronischen Beantragung und Rückübermittlung der Bescheinigungen über die Fortgeltung des Versicherungsschutzes im Ausland.
Darüber hinaus sollen mittelständische Unternehmen von Bürokratie entlastet werden. So ist die Einrichtung eines Informationsportals im Internet geplant, auf dem Arbeitgeber Basisinformationen zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Melde- und Beitragsverfahren finden. Auch soll die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, die Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten zu vereinfachen.
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