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Berlin: (hib/STO) "Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Alternativen zur Dublin-Verordnung" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8555). Wie die Fraktion darin ausführt, schlug die EU-Kommission am 6. April dieses Jahres eine Reihe von Änderungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vor. Im Hinblick auf eine Reformierung des sogenannten Dublin-Systems nenne der Vorschlag der EU-Kommission zwei Optionen. Die "grundlegende Beibehaltung des bisherigen Zuständigkeitssystems mit einem ergänzenden Korrektiv beziehungsweise Fairness-Mechanismus" werde als Option eins dargestellt. Als Option zwei sei die Einführung eines neuen Asylsystems vorgeschlagen worden, bei dem die Zuständigkeit eines Mitgliedstaates für das Asylverfahren grundsätzlich nicht mehr an den Ort des Erstantrags oder der Einreise anknüpft, sondern die Asylersuchen nach einem festzulegenden, permanenten Schlüssel auf die EU-Mitgliedstaaten verteilt würden.
Wissen wollen die Abgeordneten, welche der beiden Optionen zur "Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates" nach Einschätzung der Bundesregierung vorzuziehen wäre. Ferner erkundigen sie sich unter anderem danach, welchen konkreten Zeitplan es nach Kenntnis der Bundesregierung für die weitere Erarbeitung, Konkretisierung, Abstimmung und Umsetzung der Vorschläge zur Reform des GEAS beziehungsweise zur Reform des Dublin-Systems gibt.
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