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Berlin: (hib/STO) Ein "Polizeilicher Informations- und Analyseverbund" (PIAV) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/8533) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8356). Wie die Fraktion darin ausführt, soll PIAV den Informations- und Nachrichtenaustausch zwischen Polizeibehörden des Bundes und der Länder verbessern und erweitern. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort darlegt, sieht die Konzeption von PIAV eine operative und eine strategische Komponente vor. Insbesondere zur Risikominimierung hätten sich Bund und Länder darauf verständigt, zunächst mit der Realisierung von PIAV-Operativ zu beginnen. Parallel würden gegenwärtig von Bund und Ländern grundlegende Fragestellungen für PIAV-Strategisch geklärt.
Der Antwort zufolge hat am 2. Mai 2016 PIAV Stufe 1 "Waffen- und Sprengstoffkriminalität" planmäßig den Wirkbetrieb aufgenommen. Die derzeitige Planung von PIAV-Operativ sehe "nachfolgende Deliktsbereiche vor, die in Stufen bis zum Jahr 2020 umgesetzt werden": Waffen- und Sprengstoffkriminalität, Rauschgiftkriminalität, Gewaltdelikte/Gemeingefährliche Straftaten, Eigentumskriminalität und Vermögensdelikte, Sexualdelikte, Cybercrime, Dokumentenkriminalität, Schleusung/Menschenhandel/Sexuelle Ausbeutung, Korruption, Arzneimittelkriminalität, Falschgeldkriminalität, Wirtschaftskriminalität/Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte, Geldwäsche, Organisierte Kriminalität sowie Politisch motivierte Kriminalität. Der Start des Wirkbetriebs für die zweite Stufe des PIAV mit den Dateien "Gewaltdelikte/Gemeingefährliche Straftaten" und "Rauschgiftdelikte" sei für Ende 2017 geplant. Die weitere Realisierung ist laut Bundesregierung "noch nicht konkret terminiert".
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