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Berlin: (hib/EIS) Mit der geplanten Reform der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) soll in Zukunft die "Leistungsfähigkeit ländlicher Gebiete" gewährleistet werden, deren integraler Bestandteil eine umwelt- und ressourcenschonende Land- und Forstwirtschaft ist. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/8510) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8327) hervor. Dazu heißt es in der Antwort weiter, dass die Infrastruktur ländlicher Gebiete durch Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Kleinstbetriebe, in kleine Infrastrukturen unter anderem zur Nahversorgung mit Gütern und Dienstleistungen und in den ländlichen Tourismus außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe gestärkt werden soll. Darüber hinaus sei vorgesehen, durch Fördermittel zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern sowie zur Umnutzung nichtlandwirtschaftlicher Bausubstanz beizutragen.
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