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Berlin: (hib/SCR) Die Eindämmung der Wilderei, die Bekämpfung des illegalen Handelns mit Wildtieren und die Regulierung legaler Handelsmöglichkeiten waren am Mittwochmittag Thema eines öffentlichen Fachgespräches im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Hintergrund des Fachgespräches waren ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Wildtierhandel (18/5046) und der EU-Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels.
Insbesondere die kritische Wilderei-Situation in Teilen Afrikas und Asien trieb die Sachverständigen dabei um. So verwies Jörg-Andreas Krüger vom WWF Deutschland darauf, dass Wilderer in Afrika pro Jahr zirka 30.000 Elefanten töteten. Auch Nashörner seien durch Wilderei besonders bedroht. Mit 19 Milliarden US-Dollar Umsatz jährlich sei der illegale Wildtierhandel nach Drogen- und Menschenhandel sowie Produktpiraterie der viertgrößte Bereich im illegalen Handel, führte Krüger in seiner schriftlichen Stellungnahme dazu aus.
Die Bedeutung krimineller, hochgerüsteter, paramilitärisch organisierter Gruppen hob auch Dietrich Jelden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) während des Fachgespräches hervor. Bereits vor 30 Jahren habe es eine Wilderei-Krise gegeben. Diese sei aber "armutsgetrieben" gewesen und konnte überwunden werden. Die aktuelle Wilderei-Krise habe inzwischen "biblische Ausmaße" angenommen, sagte Jelden.
Auch John E. Scanlon, Generalsekretär der Sekretariats des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten frei lebenden Tieren und Pflanzen (Cites), hob das "furchtbare Ausmaß" der kriminellen Wilderei hervor. Diese habe nicht nur Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und das Ökosystem, sondern auch auf die Lebensgrundlage der Menschen und den politisch-wirtschaftlichen Zusammenhalt der betroffenen Regionen. Die "gute Nachricht" sei aber, dass die internationale Gemeinschaft aufgewacht sei und das Problem nun angehe. Dazu gehöre, den Vollzug des Cites-Übereinkommens, das differenzierte Schutz- und Handelsregulationen für mehr als 35.000 Tier- und Pflanzenarten umfasst, durchzusetzen. Zudem müsse die Nachfrage reduziert werden. Dies könne unter anderem durch eine Verschärfung von Strafvorschriften erreicht werden. Scanlon lobte die Rolle Deutschlands bei der Unterstützung von Cites. Die Bundesrepublik hatte das grundlegende Washingtoner Artenschutzübereinkommen vor 40 Jahren, am 20. Juni 1976, ratifiziert.
WWF-Vertreter Krüger betonte, dass neben der Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Handels auch Infokampagnen und Umweltbildung notwendig seien, um gerade in Asien die Nachfrage über ein verändertes Kaufverhalten zu reduzieren. In Hinblick auf Deutschland und die Europäische Union sei zudem wichtig, Vollzug, Vernetzung und Kontrollen zu stärken. So würden auch in Europa immer wieder etliche Funde von etwa Elfenbein, wie zuletzt am Flughafen Schönefeld, gemeldet.
Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, sagte, dass Deutschland sich bei der anstehenden Cites-Konferenz für eine Erhaltung des hohen Schutzniveaus für Afrikanische Elefanten einsetzen werde. Zudem sei die Bundesrepublik in der EU das erste Land gewesen, das sich für ein Verbot des Wiederverkaufs von sogenannten "pre convention"-Elfenbein einsetze. Auch eine im vergangenen Jahr verabschiedete UN-Resolution habe Deutschland auf den Weg gebracht. Ein "Herzensanliegen" sei es ihr, auf EU-Ebene eine Regelung nach Vorbild des in der USA geltenden "Lacey Act" einzuführen. Demnach dürften Arten, für die in deren Ursprungsländern ein Exportverbot gilt, nicht in die EU eingeführt werden.
BfN-Vertreter Jelden verwies zudem darauf, dass sich Deutschland bei der Cites-Konferenz für Veränderungen in Bezug auf sogenannte Jagdtrophäen einsetzen werde. Aktuell hätten die Behörden Kontrollprobleme bei der Einfuhr von Arten des Anhangs II des Cites-Abkommens. Die Bundesrepublik setze sich daher dafür ein, dass bei allen Einfuhren nach Anhang II eine Legalitäts- und Nachhaltigkeitsprüfung ermöglicht wird. Dafür setze sich Deutschland auch seit vielen Jahren innerhalb der EU ein. Es sei inzwischen gelungen, für sechs Arten des Anhangs II die Notwendigkeit einer Einfuhrgenehmigung zu etablieren, sagte Jelden.
Sandra Altherr von Pro Wildlife ging vor allen auf die Entwicklungen des Lebendtierhandels in Deutschland ein. Hier zeichne sich aktuell ein Trend zu exotischen Säugetieren ab. Insgesamt sei das Spektrum aber sehr breit. Bei einigen Arten würden auch Wildfänge importiert. Dies muss nach Ansicht von Pro Wildlife verboten werden. Problematisch sei zudem, dass ein Käufer im Umgang mit gefährlichen Tierarten keine Vorkenntnisse haben müsse. Denkbar sei deshalb, durch Positivlisten die Privathaltung von Wildtieren einzuschränken. Altherr forderte zudem ein Verbot von gewerblichen Wildtierbörsen, die oft "Flohmarkt-Charakter" hätten. Diese seien aus "Tier- und Artenschutzgründen" sehr bedenklich. Altherr kritisierte, dass die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwar angekündigt hatte, den Handel bundeseinheitlich zu regeln, Wildfang-Import zu verbieten und gewerbliche Tierbörsen zu untersagen, aber noch nichts davon umgesetzt habe.
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